Art. 2 GG

Aus Schäfer SAC
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2[1]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

These

Ob die Amerikaner auf dem Mond waren oder nicht, ob die Erde eine Scheibe ist oder nicht, ob die Erde hohl ist oder nicht, ... diese Falschmeldungen gefährden weder Leib noch Leben von Menschen.

Ob es das Corona-Virus gibt oder nicht, ob es die Corona-Patienten auf den Intensivstationen gibt oder nicht, ob es die Corona-Tote gibt oder nicht, ... diese Falschmeldungen gefährden Leib und Leben von Menschen: Leichtgläubige und unwissende Menschen glauben diesen Aussagen und gehen locker mit der Gefahr um. Sie stecken sich selbst und andere Menschen an. Das Schneeballsystem ist in der Anmerkung kurz erklärt.[2]
Die Folge dieser verbreitete Lügen sind:

  1. Das Gesundheitssystem wird unnötig belastet.
  2. Mehr Menschen erkranken an Corona, z.T. mit Langzeitwirkung.
  3. Mehr Menschen sterben an Corona.

Die Faktenlage

Mit den verbreiteten Lügen über Corona werden Menschen von dringend notwendigen Schutzmaßnahmen (wie z.B. Mund-Nasen-Schutz) abgehalten. Sie infizieren sich, verbreiten das Virus und gefährden damit andere Menschen insbesondere gefährdete Personen.
Das Bundesland Sachsen ist hierzu deutliche Beispiele:
Bundesländer im Vergleich
In dieser Tabelle wird der Stand von offiziellen Corona-Infizierten und der Corona-Toten vom 11.12. mit dem vom 31.07. (dem Ende der 1. Welle) verglichen. Während Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein am 11.12. "nur" 1,8 Mal mehr Corona-Tote hatten als am 31.07., hatten Mecklenburg-Vorpommern 4,7 Mal mehr Corona-Tote und Sachsen 6,7 Mal mehr.

Dieser Vergleich wurde in einer 2. Tabelle mit dem Stand vom 31.12. erweitert, siehe:
Entwicklung der Bundesländer
Während Hamburg 2,4 Mal mehr Corona-Tote hatte, das Saarland 2,5 Mal mehr, Baden-Württemberg und Bayern 2,6 Mal mehr, Schleswig-Holstein, hatten Mecklenburg-Vorpommern 8,6 Mal mehr Corona-Tote, Sachsen-Anhalt 9,4 Mal mehr und Sachsen 14,0 Mal mehr.

Sachsen - 1. viele große Corona-Demos fanden in Sachsen statt; 2. Sachsen als Hochburg der AfD - wollte die Gefahr von Corona nicht ernst nehmen. Nun haben sie die Quittung. Ähnlich ist es mit Berlin (3,4 / 5,6 Mal) und Sachsen-Anhalt (3,9 / 9,4 Mal).
Davon ist abzuleiten:
Diese Verbreitung von Lügen über die Corona-Pandemie hat viele Menschenleben gekostet.

Wenn man unter rein mathematischen Gesichtspunkten alleine für Sachsen, gemessen an den Zahlen von Baden-Württemberg und Bayern, die durch verbreitete Lügen zu Tode gekommenen Menschen beziffern wollte, ergibt sich: Sachsen hatte am Ende der 1. Welle (31.07.2020) 225 Corona-Tote. Baden-Württemberg und Bayern, zwei schwer betroffene Bundesländer, hatten am Jahresende (31.12.2020) 2,6 Mal mehr Corona-Tote als am 31.07.2020. Sachsen hätte mit ebenfalls 2,6 Mal mehr Corona-Tote am Jahresende ca. 585 Corona-Tote gehabt. Statt dessen hatte Sachsen 3.139 Corona-Tote. Das ist ein Überhang von 2.554 Corona-Toten.

Es sterben AN oder MIT Corona nicht nur alte Menschen, "die eh´ in der nächsten Zeit gestorben wären", wie zuweilen zu hören ist, es sterben auch jüngere Menschen, die ohne die Corona-Infektion nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte vor sich gehabt hätten (rund 860 zwischen 50 und 60 Jahre alt; knapp 2.450 zwischen 60 und 70 Jahre alt), siehe (Stand 22.12.20220):
Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19 (RKI/Wikipedia)
Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (22.12.2020)

Verbreitung von Lügen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Daher gehört es unter Strafe gestellt, wenn man über einen klaren Sachverhalt Lügen verbreitet, bei dem in letzter Konsequenz Menschen ihre Gesundheit gefährden oder gar ihr Leben verlieren.

Die finanzielle und personelle Belastung unseres Gesundheitssystems durch solche verbreiteten Lügen sei hier nur nebenbei erwähnt.

Situation in den Kliniken

Bei der Verbreitung von Lügen über Corona geht es nicht nur um die Gesundheit von Menschen, sondern auch um deren Leben. Aus diesem Grunde finde ich es dringend notwendig, die Verbreitung von Lügen, an deren Ende die Schädigung der Gesundheit oder gar das Leben von Menschen steht, unter Strafe zu stellen. Ein solches Gesetz würde vielen Menschen die Gesundheit erhalten bzw. das Leben retten (Art. 2 GG).

Als Klinikseelsorger erlebe ich, wie sich Ärzte und Pflegepersonal um die Gesundheit und das Leben jedes einzelnen Corona-Patienten nach Kräften bemühen. Für sie sind es immer konkrete Menschen, keine statistische Zahlen.

Auf der anderen Seite lässt man mit den verbreiteten Lügen die Massen nicht nur in den Brunnen (Corona-Infektion und Corona-Tod) fallen, sondern man stößt sie regelrecht hinein. Das Bundesland Sachsen ist hierfür ein deutliches Beispiel dafür. Darin ist ein grober Verstoß gegen Art. 2 GG erkennbar.

Vergleiche

Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der irreführenden Vorgabe um einen 100-DM-Schein vergleichen:[Anm. 1]
Ein Mann hat einem anderen den 100-DM-Schein in Aussicht gestellt, den er auf seinem Handrücken legen werde, wenn er seine Hand nicht wegzieht, bis er mit einer brennenden Zigarette ein Loch in den Schein gebrannt hat. Der Unwissende ließ ich auf das verlockende Angebot ein und ertrug den Schmerz bis zum 3. Verbrennungsgrad (Verkohlung). Dabei ist es unmöglich, auf diese Art und Weise mit einer brennenden Zigarette ein Loch in den Geldschein zu brennen, weil die Hitze auf die darunter liegende Haut abgeleitet wird. Das wusste der "Täter", weswegen er bedenkenlos seinen 100-DM-Schein für den Geschädigten in Aussicht gestellt hat. Daher wurde der "Täter" vor Gericht wegen Körperverletzung verurteilt.[Anm. 2]

100-DM-Schein Lügen der Corona-Pandemie
Der Täter stellt seinem Opfer einen 100-DM-Schein in Aussicht, den er entsprechend der Bedingung nie bekommen kann. Das unwissende Opfer lässt sich darauf ein und erlangt dabei körperlichen Schaden. Die Lügner verführen durch die Verbreitung von Lügen andere Menschen zur Unvorsichtigkeit und zur Missachtung der verhängten Maßnahmen. Dadurch kommen die unwissende Menschen selbst an Leib und Leben zu Schaden und/oder andere Menschen.
Die Täter sind sich der Schuld ihrer Tat nicht bewusst, denn der Unwissende hat dem Angebot freiwillig zugestimmt. dto.
Dem Opfer ist der Handrücken bis zum 3. Grad verbrannt. Die einen Menschen überleben ihre Corona-Infektion mit leichten bis schweren Dauerschäden, andere kommen durch die Corona-Infektion zu Tode.
Der Täter wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Die Corona-Leugner gehen bis heute straffrei aus.


Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der Leugnung des Holocaust vergleichen:

Holocaustleugnung Lügen der Corona-Pandemie
Die Holocaustleugner bestreiten, dass der Holocaust stattgefunden hat bzw. dass es so viele Tote in den KZ´s gab. Die Corona-Leugner bestreiten, dass es das Corona-Virus gibt bzw. dass die Corona-Pandemie gar nicht so schlimm sei.
Die Täter sind sich der Schuld ihrer Tat nicht bewusst. Sie sind sogar von der Richtigkeit ihrer Lüge überzeugt. dto.
Während des 3. Reiches wurden durch den Holocaust rund 6 Mio. Juden umgebracht. Seit 1945 gibt es in Deutschland keinen Holocaust. Die Bestrafung der Leugnung des Holocaust soll vorbeugen, dass sich solches in Deutschland je wiederholt. Allein in Sachsen sind im Jahr 2020 durch die Uneinsichtigkeit rund 2.500 Corona-Patienten gestorben. In dieser Größenordnung sind die tödlichen Folgen der Lügen anzusetzen. Eine Bestrafung der Verbreitung einer solch tödlichen Lüge steht noch aus.
Holocaustleugner werden in Deutschland mit mehrjähriger Haftstrafe geahndet. Corona-Leugner werden in Deutschland nicht vor Gericht gebracht.

Meinungsfreiheit ja - Lügen nein!

Unter diesem Schlagwort fordere ich eine EU-weite Strafverfolgung für jede Lüge, an deren Ende die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährdet ist.

Wie schlimm muss es noch werden, bis wir etwas ändern? Ist das Erlebte nicht schon schlimm genug?

Das DIVI-Intensivregister meldete am 31.12.2020, dass am Jahresende in Deutschland 5.639 Corona-Patienten auf den Intensivstationen lagen, davon 3.112 künstlich beatmet.[Anm. 3] Bis zum 31.12.2020 wurden auf den deutschen Intensivstationen 50.457 Corona-Patienten abgeschlossen behandelt, davon war bei 13.103 Corona-Patienten der Abschluss ihr Tod auf der Intensivstation, d.h. 26% der auf der Intensiv-Station behandelten Corona-Patienten verstarb.[3] Wie lange die überlebenden rund 37.000 Corona-Patienten Reha-Maßnahmen benötigten und welchen Gesundheitsgrad dabei erreicht werden kann, wird sich erst in Monaten zeigen, wenn alle Daten des Jahres 2020 ausgewertet sind.

Wir erleben aktuell, wie einzelne Menschen und Gruppen auf eine Pandemie reagieren, z.T schrecklich unrational. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis uns die nächste Zoonose trifft, dann vielleicht noch härter als COVID-19.

Es gilt nun, dass wir aus dem Erlebten lernen und für die Zukunft die nötigen Schritte unternehmen. Dazu gehört auch, die Verbreitung von Lügen, die Gesundheit und Leben von Menschen gefährden unter Strafe zu stellen. Dies sollte in Deutschland schnell umgesetzt werden und bald auf alle EU-Staaten ausgeweitet werden.

Es darf nie wieder vorkommen, dass Menschen mit ihren Lügen Massen nicht nur "in den Brunnen fallen lassen", sondern regelrecht hineinstoßen, während Klinikpersonal versucht, die "Ertrinkenden" zu retten.

Dummheit, die noch nicht einmal Vernunft annimmt,

ist kein Schutz gegen Corona.
Daher ist dieser Schutz für Leib und Leben (Art. 2 GG) dringend geboten.


Anhang

Anmerkungen

  1. Diesen Fall kenne ich nur vom Hören-sagen.
  2. Ich bin kein Jurist und kenne daher die hierfür anstehenden juristischen Bezeichnungen nicht. Faktum ist jedoch: Der Täter hat hier wissentlich den Geschädigten zu einer Einwilligung verführt, dessen Ziel nie zu erreichen war. Das war eine eindeutige Irreführung mit Körperverletzung.
  3. Ein künstlich beatmeter Corona-Patient - zuweilen sogar mit einer Herz-Lungen-Maschine (ECMO) -, der die Situation überlebt, liegt in der Regel 4-5 Wochen künstlich beatmet auf der Intensivstation. Damit blockiert er für diesen Zeitraum dieses Bett. Damit können größere planbare Operationen (z.B. künstliche Hüfte, aber auch Entfernung des Lungentumors) nicht mehr durchgeführt werden.

Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Zugriff am 03.01.2021.
  2. Ein Corona-Infizierter steckt täglich n Menschen an; n Menschen stecken am nächsten Tag n1 Menschen an; n1 Menschen stecken am übernächsten Tag n2 Menschen an; n2 Menschen ...
    Aus der Computertechnik mit ihrem Dualsystem ergibt sich daraus die Zahlenfolge 1 - 2 - 4 - 8 - 16 - 32 - 64 - 128 - 256 - 512 - 1024. Damit hätte der Corona-Infizierte binnen 10 Tagen 1.024 Menschen mit Corona infiziert.
    Nun weiß man, dass bei COVID-19 ein Infizierte im Durchschnitt täglich 3 Menschen infiziert. Daraus ergibt sich diese Zahlenfolge: 1 - 3 - 9 - 27 - 81 - 243 - 729 - 2.187 - 6.561 - 19.683. Damit hätte der Corona-Infizierte binnen 10 Tagen 19.683 Menschen angesteckt.
  3. https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/divi-intensivregister-tagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_12_31.pdf Zugriff am 03.01.2021.