Art. 2 GG

Aus Schäfer SAC
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COVID-19 Infos Virus Leugner AfD DesInfo Impfung Risiko Test 2.0 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2[1]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

These

Ob die Amerikaner auf dem Mond waren oder nicht, ob die Erde eine Scheibe ist oder nicht, ob die Erde hohl ist oder nicht, ... diese Falschmeldungen gefährden weder Leib noch Leben von Menschen.

Ob es das Corona-Virus gibt oder nicht, ob es Corona-Patienten auf den Intensivstationen gibt oder nicht, ob es Corona-Tote gibt oder nicht, ... diese Falschmeldungen gefährden Leib und Leben von Menschen: Leichtgläubige und unwissende Menschen glauben diesen Aussagen und gehen locker mit der Gefahr um. Sie stecken sich selbst und andere Menschen an. Das Schneeballsystem ist in der Anmerkung kurz erklärt.[2]
Die Folge dieser verbreiteten Lügen sind:

  1. Das Gesundheitssystem wird unnötig belastet.
  2. Mehr Menschen erkranken an Corona, z.T. mit Langzeitwirkung.
  3. Mehr Menschen sterben an Corona.

Die Faktenlage

Mit den verbreiteten Lügen über Corona werden Menschen von dringend notwendigen Schutzmaßnahmen (wie z.B. Mund-Nasen-Schutz) abgehalten. Sie infizieren sich, verbreiten das Virus und gefährden damit andere Menschen, insbesondere bereits gefährdete Personen.
Das Bundesland Sachsen ist hierzu deutliches Beispiel:
Bundesländer im Vergleich
In dieser Tabelle wird der Stand von offiziellen Corona-Infizierten und Corona-Toten vom 11.12.2020 mit dem vom 31.07.2020 (dem Ende der 1. Welle) verglichen. Während Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein am 11.12. "nur" 1,8 mal mehr Corona-Tote hatten als am 31.07., hatten Mecklenburg-Vorpommern 4,7 mal mehr Corona-Tote und Sachsen 6,7 mal mehr.

Dieser Vergleich wurde in einer 2. Tabelle mit dem Stand vom 31.12.2020 erweitert, siehe:
Entwicklung der Bundesländer
Während Hamburg 2,4 mal mehr Corona-Tote hatte, das Saarland 2,5 mal mehr, Baden-Württemberg und Bayern 2,6 mal mehr, Schleswig-Holstein 2,7 mal mehr, hatten Mecklenburg-Vorpommern 8,6 mal mehr Corona-Tote, Sachsen-Anhalt 9,4 mal mehr und Sachsen 14,0 mal mehr.

Sachsen - 1. viele große Corona-Demos fanden in Sachsen statt; 2. Sachsen als Hochburg der AfD - wollte die Gefahr von Corona nicht ernst nehmen. Ähnlich ist es mit Berlin (3,4 / 5,6 mal) und Sachsen-Anhalt (3,9 / 9,4 mal).
Davon ist abzuleiten:
Die Verbreitung von Lügen über die Corona-Pandemie hat viele Menschenleben gekostet.

Wenn man unter rein mathematischen Gesichtspunkten alleine für Sachsen, gemessen an den Zahlen von Baden-Württemberg und Bayern, die durch verbreitete Lügen zu Tode gekommenen Menschen beziffern wollte, ergibt sich: Sachsen hatte am Ende der 1. Welle (31.07.2020) 225 Corona-Tote. Baden-Württemberg und Bayern, zwei schwer betroffene Bundesländer, hatten am Jahresende (31.12.2020) 2,6 mal mehr Corona-Tote als am 31.07.2020. Sachsen hätte mit ebenfalls 2,6 mal mehr Corona-Tote am Jahresende ca. 585 Corona-Tote gehabt. Statt dessen hatte Sachsen 3.139 Corona-Tote. Das ist ein Überhang von 2.554 Corona-Toten.
Wären die Menschen in allen Bundesländen nach der 1. Welle so wie in Baden-Württemberg und Bayern mit der Corona-Pandemie umgegangen, gäbe es rund 380.000 Corona-Infizierte und rund 9.000 Corona-Tote weniger. Damit hätte Deutschland am Ende 2020 rund ¼ weniger Corona-Infizierte - z.T. mit Langzeitschäden - und rund ¼ weniger Corona-Tote.

Es sterben AN oder MIT Corona nicht nur alte Menschen, "die eh´ in der nächsten Zeit gestorben wären", wie zuweilen zu hören ist, es sterben auch jüngere Menschen, die ohne die Corona-Infektion nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte vor sich gehabt hätten (rund 860 zwischen 50 und 60 Jahre alt; knapp 2.450 zwischen 60 und 70 Jahre alt), siehe (Stand 22.12.2020):
Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19 (RKI/Wikipedia)
Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (22.12.2020)
Todesfälle mit Coronavirus (COVID-19) in Deutschland nach Alter und Geschlecht

Viele Menschen meinen, dass Corona ungefährlich sei, wenn man jung, gesund, fit und durchtrainiert ist. Dies meinte auch Dmitriy Stuzhuk. Er meinte, Corona sei eine Erfindung. Er hatte sich während seines Urlaubs in der Türkei mit Corona infiziert. Dort ist er am 2. Tag mit geschwollenem Hals und Atemproblemen aufgewacht, habe sich aber noch nichts weiter dabei gedacht, wie er selbst auf Instagram geschrieben hat. Doch er irrte. Nun ist der 33-Jährige tot, gestorben an Corona.[3]

Verbreitung von Lügen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Daher gehört unter Strafe gestellt, wenn man über einen klaren Sachverhalt Lügen verbreitet, in letzter Konsequenz Menschen die Gesundheit schädigen oder gar das Leben verlieren.

Die finanzielle und personelle Belastung unseres Gesundheitssystems durch solche verbreiteten Lügen sei hier nur nebenbei erwähnt.

Situation in den Kliniken

Bei der Verbreitung von Lügen über Corona geht es nicht nur um die Gesundheit von Menschen, sondern auch um deren Leben. Aus diesem Grunde ist es dringend notwendig, die Verbreitung von Lügen, an deren Ende die Schädigung der Gesundheit oder gar das Leben von Menschen steht, unter Strafe zu stellen. Ein solches Gesetz könnte vielen Menschen die Gesundheit erhalten bzw. das Leben retten (Art. 2 GG).

Als Klinikseelsorger erlebe ich, wie sich Ärzte und Pflegepersonal um die Gesundheit und das Leben jedes einzelnen Corona-Patienten nach Kräften bemühen. Für sie sind es immer konkrete Menschen, keine statistische Zahlen.

Auf der anderen Seite lässt man mit den verbreiteten Lügen die Massen nicht nur "in den Brunnen (Corona-Infektion und Corona-Tod) fallen", sondern man stößt sie regelrecht hinein. Das Bundesland Sachsen ist hierfür ein deutliches Beispiel. Darin ist ein grober Verstoß gegen Art. 2 GG erkennbar.

Lügen mit Todesfolge

In einem Brandbrief an alle Impfgegner äußerte sich der Prof. Dr. Wolfram Henn mit einer knallharten Aussage: Wer sich nicht impfen lassen will, soll auf ein Intensivbett verzichten! Konkret schreibt Henn darin, wie die BILD zitiert:[4]

Wer partout das Impfen verweigern will, der sollte, bitte schön, auch ständig ein Dokument bei sich tragen mit der Aufschrift: ,Ich will nicht geimpft werden! Ich will den Schutz vor der Krankheit anderen überlassen! Ich will, wenn ich krank werde, mein Intensivbett und mein Beatmungsgerät anderen überlassen.'

Auch wenn Prof. Dr. Wolfram Henn für diese klaren Worte angefeindet wurde, zeigen die an Corona erkrankten AfD-Mitglieder, wie sehr Prof. Henn recht hat:

  1. Man leugnet die Gefährlichkeit der Pandemie, schützt sich nicht und infiziert sich.
  2. Durch die Verbreitung der Lügen schützen sich auch andere Menschen nicht und infizieren sich.
  3. Als Infizierter verbreitet man dieses tödliche Virus weiter und infiziert damit andere Menschen.
  4. Wenn man aufgrund der Schwere der Erkrankung auf die Intensivstation muss, ist man dankbar für diese Einrichtung.[Anm. 1]
  5. Auch die von diesen Corona-Leugnern infizierten Menschen können so schwer erkranken, dass sie auf die Intensivstation müssen, oft mit langfristigen Folgen. - Dass damit unser Gesundheitssystem unnötig belastet wird, sei wiederum erwähnt.
  6. Jedem 4. Corona-Patient (~25%), der auf die Intensivstation muss, kann die Medizin nicht mehr helfen. Er verstirbt.
Dies zeigt deutlich, dass die Verbreitung dieser Lügen nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun hat,

sondern dass diese Lügen auch den Tod zur Folge - für sich und andere Menschen (!) - haben.
Aus diesem Grund gehört die Verbreitung dieser Lügen unter harte Strafe gestellt.

Vergleiche

Einige während der Corona-Pandemie verbreiteten Lügen lassen sich mit den folgenden Beispielen vergleichen:

Fund einer Schusswaffe

Wenn Herr A. eine Schusswaffe findet, ist zunächst unklar, ob diese geladen und gesichert ist. Erst eine Überprüfung würde klarstellen, dass diese Waffe geladen und entsichert und somit schussbereit ist.

Geschichte mit Waffenfund Lügen der Corona-Pandemie
Nun tritt Herr B. (ein Unwissender) hinzu. Herr A. reicht ihm diese Schusswaffe mit den Worten, dass dies nur eine Attrappe sei. Corona ist wie eine Grippe; Corona gibt es gar nicht, sondern sei nur eine Erfindung von ...
Herr B. nimmt die Schusswaffe an sich (er glaubt der Aussage), drückt spielerisch ab und verletzt sich leicht, verletzt sich schwer, erschießt sich. Die Hörer glauben diese Lügen, infizieren sich durch ihre Unvorsichtigkeit selbst, erkranken schwer, ggf. mit Langzeitschäden oder sterben gar daran.
Herr B. nimmt die Schusswaffe an sich und gibt sie mit der Angabe weiter, dass dies nur eine Attrappe sei. Die Hörer geben diese Lügen als Multiplikatoren an andere Menschen weiter.
Die Anderen glauben diese Lügen, und benutzen diese Waffe. Dabei erschießen sie einige Menschen. Die Anderen glauben diese Lügen, infizieren sich durch ihre Unvorsichtigkeit selbst, erkranken schwer, ggf. mit Langzeitschäden oder sterben gar daran.

Der 100-DM-Schein

Ein Mann hat im 20. Jh. einem anderen einen 100-DM-Schein in Aussicht gestellt, den dieser ihm auf seinen Handrücken legen werde, wenn er seine Hand nicht wegzieht, bis er mit einer brennenden Zigarette ein Loch in den Schein gebrannt hat. Der Unwissende ließ sich auf das verlockende Angebot ein und ertrug den Schmerz bis zum 3. Verbrennungsgrad (Verkohlung). Dabei ist es unmöglich, auf diese Art und Weise mit einer brennenden Zigarette ein Loch in den Geldschein zu brennen, weil die Hitze auf die darunter liegende Haut abgeleitet wird. Das wusste der "Täter", weswegen er bedenkenlos seinen 100-DM-Schein für den Geschädigten in Aussicht gestellt hat. Daher wurde der "Täter" vor Gericht wegen Körperverletzung verurteilt.[Anm. 2][Anm. 3]

100-DM-Schein Lügen der Corona-Pandemie
Der Täter stellt seinem Opfer einen 100-DM-Schein in Aussicht, den dieser entsprechend der Bedingung nie bekommen kann. Das unwissende Opfer lässt sich darauf ein und erlangt dabei körperlichen Schaden. Die Lügner verführen durch die Verbreitung von Lügen andere Menschen zur Unvorsichtigkeit und zur Missachtung der verhängten Maßnahmen. Dadurch kommen die unwissenden Menschen selbst an Leib und Leben zu Schaden und gefährden sich selbst oder andere Menschen.
Der Täter ist sich der Schuld seiner Tat nicht bewusst, denn der Unwissende hat dem Angebot freiwillig zugestimmt. dto.
Dem Opfer ist der Handrücken bis zum 3. Grad verbrannt. Die einen Menschen überleben ihre Corona-Infektion mit leichten bis schweren Dauerschäden, andere kommen durch die Corona-Infektion zu Tode.
Der Täter wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Die Corona-Leugner gehen bis heute straffrei aus.

Leugnung des Holocausts

Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der Leugnung des Holocaust vergleichen:

Holocaustleugnung Lügen der Corona-Pandemie
Die Holocaustleugner bestreiten, dass der Holocaust stattgefunden hat bzw. dass so viele Juden von dem Nazi-Regime ermordet wurden. Die Corona-Leugner bestreiten, dass es das Corona-Virus gibt bzw. dass Corona schlimmer als die Grippe sei.
Die Täter sind sich der Schuld ihrer Tat nicht bewusst. Sie sind sogar von der Richtigkeit ihrer Lüge überzeugt. dto.
Während des 3. Reiches wurden durch den Holocaust rund 6 Mio. Juden umgebracht. Seit 1945 gibt es in Deutschland keinen Holocaust. Die Bestrafung der Leugnung des Holocaust soll vorbeugen, dass sich solches in Deutschland je wiederholen kann. Allein in Sachsen sind im Jahr 2020 durch die Uneinsichtigkeit rund 2.500 Corona-Patienten gestorben. In dieser Größenordnung sind die tödlichen Folgen der Lügen anzusetzen. Eine Bestrafung der Verbreitung einer solchen Lüge mit evtl. tödlichem Ausgang steht noch aus.
Holocaustleugner werden in Deutschland mit mehrjähriger Haftstrafe geahndet. Corona-Leugner werden in Deutschland bisher nicht vor Gericht gebracht.

unerlaubte Telefonwerbung

unerlaubte Telefonwerbung Lügen der Corona-Pandemie
Über 1.400 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert, das telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben hatte.[5] Nach o.g. Berechnung sind durch die Leugnung und Verharmlosung der Corona-Pandemie in Deutschland im Jahr 2020 rund 380.000 Menschen an Corona erkrankt und rund 9.000 Menschen an Corona gestorben.
Die Anrufe erfolgten ohne Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig. Die Verbreitung von Lügen mit Todesfolge ist straffrei.
Die Bundesnetzagentur hat gegen das Callcenter-Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Die Corona-Leugner gehen straffrei aus.

Der frei herumlaufende Serienmörder

Welch ein Aufschrei ginge durch Deutschland, wenn ein Serienmörder durch Deutschland ginge und täglich wahllos 5 Menschen erschießen würde, bevorzugt Menschen über 60 Jahre?[6]
  • Bei der Corona-Pandemie hatten wir am 15.04.2020 binnen 24 Stunden 315 Corona-Tote. (über 30-fach)[Anm. 4]
  • Am 24.11.2020 starben 410 Menschen an bzw. mit Corona. (über 80-fach)
  • Am 08.12.2020 wurde erstmals die Grenze von 500 Corona-Toten pro Tag erreicht. (100-fach)
  • Am 29.12.2020 waren binnen 24 Stunden 1.129 Menschen an bzw. mit Corona verstorben. (über 220-fach)

Wie gehen wir als Gesellschaft damit um? Sind es nur reine Statistiken? Oder sehen wir hinter diesen Zahlen auch die Menschen, die ohne die Corona-Infektion noch Jahre oder Jahrzehnte hätten weiterleben können?
Sehen wir unter den Corona-Toten auch die Menschen, die durch falsche Informationen (Verharmlosung, Leugnung) leichtfertig mit der Pandemie umgegangen und dadurch zu Tode gekommen sind bzw. anderen den Tod gebracht haben?

Bei diesem Gedankenspiel sind die Menschen mit Langzeitfolgen und die unnötigen Kosten im Gesundheitsystem noch nicht in den Blick genommen.

Meinungsfreiheit JA - Lügen NEIN!

Artikel 2 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lautet:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 5 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Unter diesem Schlagwort fordere ich eine EU-weite Strafverfolgung für jede Lüge, an deren Ende die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährdet sind.

Wie schlimm muss es noch werden, bis wir etwas ändern? Ist das Erlebte nicht schon schlimm genug?

Das DIVI-Intensivregister meldete am 31.12.2020, dass am Jahresende in Deutschland 5.639 Corona-Patienten auf den Intensivstationen lagen, davon 3.112 künstlich beatmet.[Anm. 5] Bis zum 31.12.2020 wurden auf den deutschen Intensivstationen 50.457 Corona-Patienten abgeschlossen behandelt, davon war bei 13.103 Corona-Patienten der Abschluss ihr Tod auf der Intensivstation, d.h. dass von den auf der Intensiv-Station behandelten Corona-Patienten 26% verstarben.[7] Wie lange die rund 37.000 überlebenden Corona-Patienten Reha-Maßnahmen benötigten und welcher Gesundheitsgrad dabei erreicht werden kann, wird sich erst in Monaten zeigen, wenn alle Daten des Jahres 2020 ausgewertet sind.

Wir erleben aktuell, wie einzelne Menschen und Gruppen auf eine Pandemie reagieren, z.T schrecklich unrational. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis uns die nächste Zoonose trifft, dann vielleicht noch härter als COVID-19.

Es gilt nun, dass wir aus dem Erlebten lernen und für die Zukunft die nötigen Schritte unternehmen. Dazu gehört auch, die Verbreitung von Lügen, die Gesundheit und Leben von Menschen gefährden, unter Strafe zu stellen. Dies sollte - sich am Strafmaß der Holocaustleugnung (§ 130 StGB) orientierend, denn in beiden Fällen bezahlen Menschen diese Lügen mit ihrem Leben - in Deutschland schnell umgesetzt werden und bald auf alle EU-Staaten ausgeweitet werden.

Es darf nie wieder vorkommen, dass Menschen mit ihren Lügen Massen nicht nur "in den Brunnen fallen lassen", sondern regelrecht hineinstoßen, während Klinikpersonal versucht, die "Ertrinkenden" zu retten, dies aber bei Vielen nicht gelingt.

Dummheit/Sturheit, die noch nicht einmal Vernunft annimmt,

ist kein Schutz gegen Corona.
Daher ist der gesetzliche Schutz für Leib und Leben (Art. 2 GG) dringend geboten.

§ 130b StGB

Meinungsfreiheit Ja - Unwahrheiten Nein

Abs. 1 § 130 StGB Volksverhetzung lautet:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Abs. 1 § 130a StGB Anleitung zu Straftaten lautet:

(1) Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und dazu bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 130b StGB gibt es noch nicht. Dieser könnte jedoch lauten:

Wer sachlich eindeutige Unwahrheiten verbreitet, in deren Konsequenz Gesundheit oder Leben von Menschen gefährdet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe mit mindestens 1.000 Euro bestraft.

Begründung

Während der Corona-Pandemie gab es Personen, Gruppen (z.B. Querdenken 711) und Parteien, die faktische Unwahrheiten über die Corona-Pandemie verbreitet haben. Dadurch haben sich Menschen nicht an die vorgegebenen Schutzmaßnahmen gehalten und zur starken Verbreitung der Pandemie beigetragen. Dies wird u.a. an den hohen Infektionszahlen und Todeszahlen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich, die ihre niedriege Zahlen am Ende der 1. Welle (Stand 31.07.2020) während der 2. Welle (Stand 31.12.2020) verspielt haben:

Am Ende der 1. Welle (31.07.2020) hatten im Vergleich der Bundesländer - gemessen pro Mio. Einwohner - Bayern (3.893 / 200,5) und Baden-Würtemberg (3.363 / 166,8) die meisten Corona-Infizierten und Corona-Toten. Die Bundesländer im Osten Deutschlands zeichneten sich durch niedrige Infektions- und Todesraten aus.
Zum Jahresende (31.12.2020) hatten gegenüber dem Stand vom 31.07.2020 Baden-Württemberg und Bayern 6,4 mal mehr Corona-Infizierte. Thüringen hatte 12,5 mal mehr, Mecklenburg-Vorpommern hatte 13,9 mal mehr, Sachsen-Anhalt 14,5 mal mehr und Sachsen 23,9 mal mehr Corona-Infizierte. - Baden-Württemberg und Bayern hatten am Jahresende 2,6 mal mehr Corona-Tote als am 31.07.2020. Mecklenburg-Vorpommern hatte 8,6 mal mehr, Sachsen-Anhalt 9,4 mal mehr und Sachsen hatte 14,0 mal mehr Corona-Tote. Siehe: Entwicklung der Bundesländer

Fazit: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben aus dem Vorteil der niedrigen Infektions- und Todeszahlen am Ende der 1. Welle nichts gemacht. Sie haben den Vorteil leichtsinnig verspielt.

Im Dezember 2020 erschienen verschiedene Artikel, die einen Zusammenhang zwischen den AfD-Hochburgen und der hohen Infektionszahlen sahen oder zumindest fragend in den Raum stellten:

Sachsen und Bayern haben eine etwa gleich lange Grenze zu Tschechien und besitzen damit eine vergleichbare Infektionsgefahr aus Tschechien. Dennoch gibt es zwischen Sachsen und Bayern in der Entwicklung nach der 1. Welle auffallende Unterschiede.

An der Entwicklung der Corona-Pandemie während der 2. Hälfte 2020 an den o.g. 5 Bundesländern wird deutlich, wie sehr sachliche Unwahrheiten das Leben der Menschen nicht nur gefährden, sondern auch fordern.
Es ist klar, dass die Gründe für diese Entwicklung vielschichtig sind. Ein sicherlich wesentlicher Grund ist die Leugnung der Corona-Pandemie und ihrer Gefährlichkeit.

Beispiele eindeutiger Unwahrheiten mit und ohne Folgen für Gesundheit und Leben von Menschen:

folgenlose Unwahrheiten folgenschwere Unwahrheiten
Hinweis: Es ist nicht der Einzelfall zu betrachten, sondern das Volk insgesamt.[Anm. 6]
Die Amerianer seien nie auf dem Mond gelandet. Es gäbe keine Corona-Pandemie, sondern nur eine Grippewelle.
Die Erde sei eine flache Scheibe. Grippe sei schlimmer als Corona.
Die Erde sei im Innern hohl. Kinder seien gestorben, weil sie Mund-Nasen-Schutz getragen haben.
Mit diesen eindeutigen Unwahrheiten kommt kaum ein Mensch zu Schaden an Gesundheit oder Leben.

Daher kann dies weiterhin ungestraft behauptet werden.

Mit diesen eindeutigen Unwahrheiten kommt die Gesundheit oder das Leben von Menschen zu Schaden.

Daher sind diese eindeutigen Unwahrheiten unter Strafe zu stellen.

Die rasche Beschließung des o.g. § 130b StGB ist aus verschiedenen Gründen gegeben:

  1. Wir konnten im Jahr 2020 erleben, wie hysterisch, unrational und z.T. auch gegen jede sachliche Erkenntnis einige Menschen reagieren und bis zu ihrer eigenen Erkrankung die Corona-Pandemie und ihre Gefährlichkeit leugnen.
  2. Wir konnten im Jahr 2020 erleben, wie sich solche Menschen zu Gruppen zusammengeschlossen haben, um gemeinsam gegen die Maßnahmen zu demonstrieren, die bis zum Ende 2020 der einzige Schutz gegen die Ausbreitung darstellten.
  3. Wir konnten im Jahr 2020 erleben, wie in den Bundesländern, in denen am massivsten gegen die Schutzmaßnahmen geredet, demonstriert und gehandelt wurde, gegenüber dem 31.07.2020 die Infektions- und Todeszahlen bis zum Jahresende weitaus stärker anstiegen als in anderen Bundesländern.
  4. Wir konnten im Jahre 2020 erleben, wie verbreitete sachliche Unwahrheiten in letzter Konsequenz Menschen auf die Intensivstationen (unnötige Belastung des Gesundheitssystems) und ins Grab brachten.
  5. Seit dem Amtsantritt von Donald Trump wurden "alternative Fakten" und Fakenews in den USA gesellschaftsfähig. Dies brauchen wir in Deutschland nicht auch noch.
  6. Der Staat sollte im Blick auf Art. 2 GG juristisch wehrhaft sein. Er soll die Verbreitung von faktische Unwahrheiten, die Gesundheit und/oder das Leben von Menschen gefährden, juristisch belangen können.
  7. Wir wissen, dass die Menschheit ständig neuer Zoonosen (vom Tier zum Menschen übertragene Krankheiten) ausgesetzt ist. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Menschheit eine ähnlich gefährliche Zoonose trifft, wie die COVID-19-Pandemie.

Um die weitere Ausbreitung der COVID-19-Pandemie durch faktischen Unwahrheiten einzudämmen und ähnliche Entwicklungen, wie wir sie im Jahr 2020 erlebten, bereits im Keim zu ersticken, ist es geboten, so rasch als möglich den o.g. § 130b StGB zu beschließen und in Kraft treten zu lassen.

Anhang

Anmerkungen

  1. Damit nehmen diese Menschen den vorsichtigen Menschen den Platz weg und belasten das Klinikpersonal unnötig.
  2. Diesen Fall kenne ich nur vom Hören-sagen.
  3. Ich bin kein Jurist und kenne daher die hierfür anstehenden juristischen Bezeichnungen nicht. Faktum ist jedoch: Der Täter hat hier wissentlich den Geschädigten zu einer Einwilligung verführt, dessen Ziel nie zu erreichen war. Das war eine eindeutige Irreführung mit Körperverletzung.
  4. Das "-fach" drückt in diesem Gedankenspiel aus, dass der Serienmörder x-fache Nachahmer gefunden hat, die nun ihrerseits wahllos täglich 5 Menschen erschießen, bevorzugt Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Vorerkrankungen, aber auch Gesunde sowie Kinder und Jugendliche. Niemand ist vor diesen Serienmördern wirklich sicher.
  5. Ein künstlich beatmeter Corona-Patient - zuweilen sogar mit einer Herz-Lungen-Maschine (ECMO) -, der die Situation überlebt, liegt in der Regel 4-5 Wochen künstlich beatmet auf der Intensivstation. Damit blockiert er für diesen Zeitraum dieses Bett. Damit können größere planbare Operationen (z.B. künstliche Hüfte, aber auch Entfernung eines Lungentumors) nicht durchgeführt werden.
  6. In Einzelfällen kann eine Corona-Erkrankung leichter verlaufen als eine Grippe, aber auf das Volk betrachtet, ist die Corona-Pandemie schlimmer als jede Grippe der letzten 100 Jahren.
    Es haben auch schon Menschen einen Sturz aus einem Flugzeug aus 4.000 m Höhe ohne Fallschirm überlebt. Es haben Menschen auch schon Blitzeinschläge überlebt. Die meisten Menschen überleben so etwas nicht.
    Daher: Nicht der Einzelfall zählt, sondern die Bevölkerung, das Volk.

Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Zugriff am 03.01.2021.
  2. Ein Corona-Infizierter steckt täglich n Menschen an; n Menschen stecken am nächsten Tag n1 Menschen an; n1 Menschen stecken am übernächsten Tag n2 Menschen an; n2 Menschen ...
    Aus der Computertechnik mit ihrem Dualsystem ergibt sich daraus die Zahlenfolge 1 - 2 - 4 - 8 - 16 - 32 - 64 - 128 - 256 - 512 - 1024. Damit hätte der Corona-Infizierte binnen 10 Tagen 1.024 Menschen mit Corona infiziert.
    Nun weiß man, dass bei COVID-19 ein Infizierter im Durchschnitt täglich 3 Menschen infiziert. Daraus ergibt sich diese Zahlenfolge: 1 - 3 - 9 - 27 - 81 - 243 - 729 - 2.187 - 6.561 - 19.683. Damit hätte der Corona-Infizierte binnen 10 Tagen 19.683 Menschen angesteckt.
  3. https://www.youtube.com/watch?v=sRbJr-Gkzzk Alle dieses Links: Zugriff am 04.01.2021.
  4. https://www.merkur.de/welt/coronavirus-deutschland-rki-covid-19-tote-infizierte-regierung-lockdown-impfung-stoff-zr-90145651.html Zugriff am 19.12.2020.
  5. https://rechtsanwalt-stefan.de/online-marketing/erneutes-hoechstbussgeld-wegen-unerlaubter-telefonwerbung Zugriff am 04.01.2021.
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie_in_Deutschland/Statistik#An_das_RKI_gemeldete_kumulierte_Todesf%C3%A4lle_nach_Bundesl%C3%A4ndern Zugriff am 31.12.2020.
  7. https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/divi-intensivregister-tagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_12_31.pdf Zugriff am 03.01.2021.