Sammelband

Aus Schäfer SAC
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Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht. (Perikles, 493-429 v. Chr.)


Thema des Sammelbandes

Das Thema des Sammelbandes heißt Bestattungskultur

Dieser Begriff umfasst alles in den Bestattungsgesetzen im direkten Umgang mit den Verstorbenen und Hinterbliebenen, so z.B. auch die Obduktionen.[Anm. 1] Der gesamte Weg von der Todesfeststellung bis zur Bestattung kann Thema der einzelnen Buchbeiträge sein. Es geht dabei also nicht nur um die Bestattung.

Es sollte dabei um den Verstorbenen, sein Grab und/oder die Hinterbliebenen gehen. Richtlinien zum Friedhof und seine Gebäude sind zwar ebenfalls Bestandteil von Bestattungsgesetzen, sind aber nicht Thema dieses Sammelbandes.

allgemeine Informationen

Gruppen der Co-Autoren

Der Sammelband ist in 2 Teilen bzw. 2 Bänden konzipiert

  1. Teil/Band = wissenschaftlicher Band mit Quellenangaben (Juristen, Wissenschaftler, ...)
  2. Teil/Band = allgemeiner Band (Hinterbliebene, Bestatter, ...)

Für Teil/Band 1: Wichtige Angaben müssen mit Quellen belegt werden. Als Orientierung dient diese PDF-Datei.
Die Form der Zitation überlasse ich den einzelnen Co-Autoren, sollte aber mit Fußnoten belegt werden.

Für Teil/Band 2: Hier mögen Betroffene (Hinterbliebene,[Anm. 2] Bestatter, Friedhofsangestellte, ... ihre persönlichen Erfahrungen einbringen. Hierbei wird kein wissenschaftlicher Anspruch (mit Quellenangaben) erhoben.[Anm. 3]

Inhalt, Anzahl, Länge und Redaktionsschluss für die Buchbeiträge

Die einzelnen Buchbeiträge sollen 2 Abschnitte besitzen:

  1. Die Vergangenheit bzw. die Gegenwart (Iststand bzw. das Erlebte) beschreiben.
  2. Das Ideal eines zukünftigen Bestattungsgesetzes zu diesem Thema klar benennen.[Anm. 4]

Ein Co-Autor kann mehrere Artikel zusenden, wenn sie sich inhaltlich unterscheiden.[Anm. 5]

Der Umfang pro Artikel sollte zwischen 3 Buchseiten (>2.000 Zeichen) und 20 Buchseiten (<22.000 Zeichen) betragen.

Der Redaktionsschluss für die Buchbeiträge ist der 30.12.2024. Später zugesandte Artikel werden nicht mehr angenommen.

Gerne können Sie mir einen Artikel sofort zusenden, wenn dieser fertig ist. Weitere Zusendungen können bis Ende 2024 folgen.[Anm. 6]

Die Artikel sollten in einem gängigen Textformat sein (z.B. DOC-, DOCX- oder ODT-Datei) sein.

Die Artikel werden von mir nicht mehr Korrektur gelesen. Sie werden so abgedruckt, wie ich sie erhalte. Die Co-Autoren sind für die Rechtschreibung selbst verantwortlich.

Bekanntgabe dieses Buchprojekts

Gerne dürfen Sie andere Menschen,

  • die schmerzliche Erfahrungen im Zusammenhang mit dem geltenden Bestattungsrecht gemacht haben,
  • denen eine guten Bestattungskultur wichtig ist,

auf dieses Buchprojekt hinweisen und diesen Link weitergeben.

Honorar

Als Honorierung kann ich nur anbieten, dass man den Sammelband (alle Bände) zum Selbstkostenpreis beziehen kann. Als Ordensmann ist mir Honorarzahlung nicht möchglich.[Anm. 7]

= noch Fragen?

Fragen zu dem Buchprojekt können an mich gestellt werden unter Email.gif


Anhang

Anmerkungen

  1. Es gibt 3 Formen der Obduktion:
    • medizinische Obduktion
      Sie wird in Kliniken mit einem pathologischen Institut durchgeführt. Sie hat den Zweck, die Todesursache festzustellen. Sie wird entweder von den behandelnden Ärzten angefragt oder von den Hinterbliebenen ausdrücklich gewünscht.
    • anatomische Obduktion
      Sie wird in anatomischen Instituten durchgeführt. Dabei erlernen Medizinstudenten die Anatomie des Menschen und zukünftige Chirurgen die Grundlagen des Operierens kennen.
    • rechtsmedizinische Obduktion
      Sie wird in rechtsmedizinischen Instituten durchgeführt. Ziel dieser Obduktion ist die Feststellung, ob der Tod durch Fremdeinwirkung (Mord oder Totschlag), einen Unfall oder durch Suizid eintrat. Erfolgte der Tod durch Fremdeinwirkung, wird diese Information an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  2. Unter dem Begriff "Hinterbliebene" werden im Rahmen dieses Sammelbands nicht nur Familienangehörige verstanden, sondern alle Verwandten, auch geschiedene Ehepartner, Geliebte(r), Freunde, Arbeitskollegen, Geschäftspartner, ... alle Menschen, die zum Verstorbenen in irgend einer Beziehung standen.
    Es gehören auch dazu:
    • verwaiste Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft auf natürliche Weise verstorben ist,
    • verwaiste Eltern, deren Kind durch Schwangerschaftsabbruch gestorben ist,
    • Menschen, denen ein Familienmitglied auf unnatürliche Weise verstarb und bei dem es keine rechtsmedizinische Obduktion gab.
    • heutige Erwachsene, denen es als Kind/Jugendlicher verwehrt wurde, sich vom Verstorbenen zu verabschieden
    • heutige Erwachsene, denen es als Kind/Jugendlicher verwehrt wurde, an der Bestattung teilzunehmen
    • heutige Erwachsene, die als Kind/Jugendlicher gezwungen wurden, sich vom Verstorbenen zu verabschieden
    • heutige Erwachsene, die als Kind/Jugendlicher gezwungen wurden, an der Bestattung teilzunehmen
    • Menschen, denen es verwehrt wurde, sich vom Verstorbenen zu verabschieden
    • Menschen, denen es verwehrt wurde, an der Bestattung teilzunehmen
    • Menschen, denen durch die anonyme Bestattung ein Ort für die Trauer fehlt.
  3. Sollten für Teil 2 so viele Artikel eingehen, dass es nicht mehr in einen Band wird ein 2. Band angelegt. Diesen wird es jedoch nur als kostenlose PDF-Datei (Freebook) geben, die aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Es ist dann meine Entscheidung, welcher Artikel in Band 1 und welcher in Band 2 veröffentlicht wird.
  4. Es soll nicht nur heißen: "Es müsste besser werden" oder "Dies sollte abgeschafft werden". Statt dessen sollte beschrieben werden, was in dem Bestattungsgesetz verändert werden soll.
  5. Wenn z.B. einem Elternpaar während der Schwangerschaft mehrere Kinder verstorben sind, sollte nicht jedes Kind einen eigenen Artikel erhalten. Starb jedoch eines auf natürliche Weise und ein anderes durch Schwangerschaftsabbruch und die Eltern machten dabei mit der Bestattungskultur zwei völlig verschiedene Erfahrungen, kann dies in einem Artikel zusammengefasst oder auf zwei Artikel aufgeteilt werden. In solchen Fällen bitte ich um Rücksprache mit mir, wenn 2 Artikel geschrieben werden.
  6. Es ist mir recht, wenn die Artikel frühzeitig (auch schon 2023) abgegeben werden. Damit habe ich zum Ende 2024 nicht alle Artikel einzuarbeiten. Außerdem ergibt sich schon dann ein Überblick über die Entwicklung des Sammelbandes. Einen Artikel mit vielen Rechtschreibfehlern könnte ich dann noch leicht zum Korrigieren zurücksenden.
  7. Ich plant diese Arbeit nicht aus Gewinnsucht, sondern weil ich in meiner über 20-jährigen Dienstzeit als Klinikseelsorger Vieles erlebt habe. Dabei kam zu dem natürlichen Leid - dem Tod des geliebten Menschen - das von Menschen verursachte Leid hinzu. Ersteres ist unabwendbar, Zweiteres hingegen sehr wohl. Daher bemühe ich mich um ein Bestattungsgesetz, das nicht mehr bewusst oder unbewusst seelische Verletzungen bei den Trauernden erreicht, sondern in allen Bereichen tröstlich wirkt.

Einzelnachweise