Sammelband

Aus Schäfer SAC
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Thema des Sammelbands

Das Thema des Sammelbands heißt Bestattungskultur

Dies umfasst alles, was in den Bestattungsgesetzen im direkten Umgang mit den Verstorbenen und Hinterbliebenen gehört, so z.B. auch die Obduktionen.[Anm. 1] Aus dem gesamten Weg von der Todesfeststellung bis zur Bestattung kann das Thema der einzelnen Buchbeiträge sein. Es muss also nicht nur um die Bestattung gehen.

Es muss dabei um den Verstorbenen, seinem Grab und/oder die Hinterbliebenen gehen. Richtlinien zum Friedhof und seinen Gebäuden sind zwar auch Bestandteil von Bestattungsgesetzen, sind aber nicht Thema dieses Sammelbandes.

allgemeine Informationen

Gruppen der Co-Autoren

Der Sammelband ist für 2 Bände konzipiert

  1. Band = wissenschaftlicher Band mit Quellenangaben (Juristen, Wissenschaftler, ...)
  2. Band = allgemeiner Band (Hinterbliebene, Bestatter, ...)

Für Band 1 sollten zumindest wichtige Angaben mit Quellen belegt werden. Als Orientierung dient diese PDF-Datei.
Die Form der Zitation überlasse ich den einzelnen Co-Autoren, sollte aber per Fußnoten erfolgen.

Für Band 2 Betroffene (Hinterbliebene,[Anm. 2] Bestatter, Friedhofsangestellte, ... ihre persönlichen Erfahrungen einbringen. Hierbei wird kein wissenschaftlicher Anspruch (mit Quellenangaben) erhoben.

Inhalt, Anzahl, Länge und Redaktionsschluss für die Buchbeiträge

Die einzelnen Buchbeiträge sollen 2 Abschnitte besitzen:

  1. Die Vergangenheit bzw. die Gegenwart (Iststand bzw. das Erlebte) beschreiben.
  2. Das Ideal eines zukünftigen Bestattungsgesetzes zu diesem Thema klar benennen.[Anm. 3]

Ein Co-Autor kann mehrere Artikel zusenden, wenn sie sich inhaltlich unterscheiden.[Anm. 4]

Der Umfang pro Artikel sollte zwischen 3 Buchseiten (>2.000 Zeichen) und 20 Buchseiten (<22.000 Zeichen) sein.

Der Redaktionsschluss für die Buchbeiträge ist der 30.12.2024. Später zugesandte Artikel werden nicht mehr angenommen.

Gerne können Sie mir einen Artikel sofort zusenden, wenn dieser fertig ist. Weitere Artikel können bis Ende 2024 folgen.

Die Artikel sollten in einem gängigen Textformat sein (z.B. DOC-, DOCX- oder ODT-Datei) sein.

Die Artikel werden von mir nicht mehr Korrektur gelesen. Sie werden so abgedruckt, wie ich sie erhalte. Die Co-Autoren sind selbst für die Rechtschreibung verantwortlich.

Bekanntgabe dieses Buchprojekts

Gerne dürfen Sie andere Menschen,

  • die schmerzliche Erfahrungen im Zusammenhang mit dem geltenden Bestattungsrecht gemacht haben,
  • denen eine guten Bestattungskultur wichtig ist,

auf dieses Buchprojekt hinweisen und diesen Link weitergeben.

Hornorar

Als Hornorierung kann ich nur anbieten, dass man den Sammelband (alle Bände) zum Selbstkostenpreis beziehen kann. Als Ordensmann kann ich niemanden bezahlen.[Anm. 5]

= noch Fragen?

Fragen zu dem Buchprojekt können an mich gestellt werden unter Email.gif


Anhang

Anmerkungen

  1. Es gibt 3 Formen von Obduktionen:
    • medizinische Obduktion
      Sie wird in Kliniken mit einem pathologischen Institut durchgeführt. Sie hat den Zweck, die Todesursache festzustellen. Sie wird entweder von den behandelnden Ärzten angefragt oder von den Hinterbliebenen ausdrücklich gewünscht.
    • anatomische Obduktion
      Sie wird in anatomischen Instituten durchgeführt. Dabei lernen Medizinstudenten die Anatomie des Menschen und zukünftige Chirurgen die Grundlagen des Operieren kennen.
    • rechtsmedizinische Obduktion
      Sie wird in rechtsmedizinischen Instituten durchgeführt. Ziel dieser Obduktion ist die Feststellung, ob der Tod durch Fremdeinwirkung (Mord oder Todschlag), einen Unfall oder durch Suizid erfolgt ist. Erfolgte der Tod durch Fremdeinwirkung, wird dies diese Information den Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  2. Unter "Hinterbliebene" werden im Rahmen dieses Sammelbands nicht nur die Familienangehörigen verstanden, sondern alle Verwandten, auch geschiedene Ehepartner, Geliebte(r), Freunde, Arbeitskollegen, Geschäftspartner, ... alle Menschen, die zum Verstorbenen irgend eine Beziehung hatten.
    Es gehören auch mit dazu:
    • verwaiste Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft auf natürliche Weise verstorben ist,
    • verwaiste Eltern, deren Kind durch Schwangerschaftsabbruch gestorben ist,
    • Menschen, denen ein Familienmitglied auf unnatürliche Weise verstarb und bei dem es keine rechtsmedizinische Obduktion gab.
    • heute Erwachsene, denen es als Kind/Jugendlicher verwehrt wurde, sich vom Verstorbenen zu verabschieden
    • heute Erwachsene, denen es als Kind/Jugendlicher verwehrt wurde, an der Bestattung teilzunehmen
    • heute Erwachsene, die als Kind/Jugendlicher gezwungen wurden, sich vom Verstorbenen zu verabschieden
    • heute Erwachsene, die als Kind/Jugendlicher gezwungen wurden, an der Bestattung teilzunehmen
    • Menschen, denen es verwehrt wurde, sich vom Verstorbenen zu verabschieden
    • Menschen, denen es verwehrt wurde, an der Bestattung teilzunehmen
    • Menschen, denen durch die anonyme Bestattung ein Ort der Trauer fehlt.
  3. Es soll nicht nur heißen: "Es sollte besser werden" oder "Dies sollte abgeschafft werden". Statt dessen sollte beschrieben werden, was in dem neuen Bestattungsgesetz stehen soll.
  4. Wenn z.B. einem Elternpaar während der Schwangerschaft mehrere Kinder verstorben sind, sollte nicht jedes Kind einen eigenen Artikel erhalten. Starb jedoch eines auf natürliche Weise und eines durch Schwangerschaftsabbruch und die Eltern machten dabei mit der Bestattungskultur zwei völlig verschiedene Erfahrungen, kann dies in einem Artikel zusammengefasst oder auf zwei Artikel aufgeteilt werden. In solchen Fällen bitte ich um Rücksprache mit mir, wenn in solchen Fällen 2 Artikel geschrieben werden sollte.
  5. Ich mache mir diese Arbeit nicht aus Gewinnsucht, sondern weil ich in meiner über 20-jährigen Dienstzeit als Klinikseelsorger so manches erlebt habe. Dabei kam zu dem natürlichen Leid - dem Tod des geliebten Menschen - das von Menschen verursachte Leid hinzu. Ersteres ist unabwendbar, Zweiteres hingegen sehr wohl. Daher bemühe ich mich um ein Bestattungsgesetz, das nicht mehr bewusst oder unbewusst seelische Verletzungen bei den Trauernden ermöglicht, sondern in allen Bereichen tröstlich wirkt.

Einzelnachweise