Justizirrtum
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Hier einige Beispiele von Verurteilungen von Männern, denen vorgeworfen wurden, eine Frau bzw. ein Mädchen vergewaltigt zu haben:
- Bernhard M. war infolge einer Hirnhautentzündung im Säuglingsalter zu einer stabilen Erektion und damit zum Geschlechtsverkehr unfähig. Dennoch wurde er 1994 von der damals 18-jährige Schülerin Amelie (Name von Journalisten und Buchautoren geändert) wegen Vergewaltigung angeklagt und vom Landgericht Osnabrück, wie schon zuvor der Vater von Amelie, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Gerichtsreporterin Sabine Rückert konstatierte einen zweifachen Justizirrtum. In der Folge wurden in beiden Fällen Wiederaufnahmen beantragt. Bernhard M. wurde 2005 nach einem Verfahren "gegen die offene Empörung der niedersächsischen Richterschaft und gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwaltschaft Oldenburg" wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.[1]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Sabine Rückert: Freispruch dank Zeit-Recherche. In: Die Zeit. 1. April 2009. https://www.zeit.de/online/2005/51/Freispruch Zugriff am 06.06.2020.