Missbrauch

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Es gibt verschiedene Formen von Missbrauch:

  • emotionaler Missbrauch
    Der emotionale Missbrauch ist wohl die substilste Form von Missbrauch. Zu ihm gehören Sätze wie "Du bist lieb, wenn Du ... tust" oder "Das wäre ganz lieb von Dir, wenn Du ... tun würdest". Da sich jeder Mensch gerne als Liebender und als liebenswert sieht, gehen viele Menschen darauf ein, ohne sich dieser Masche bewusst zu sein. Mitunter handeln sie gegen ihren Willen und gegen ihre Überzeugung, nur damit sie sich sagen können, "Ich bin lieb".
  • psychischer Missbrauch
    Wie der emotionale Missbrauch arbeitet der psychische Missbrauch oft nur mit Worten, oft auch mit Taten. Zu ihnen gehört es, dass Kinder an dunkle Orte (z.B. Kleiderschrank oder dunklen Keller) gesperrt werden. Eine Mutter prahlte, "Ich habe keines meiner Kinder geschlagen. Ich habe nur an der Tischschublade mit dem Kochlöffel gezogen." Die Kinder wussten, wenn jetzt nicht Schluss ist, gibt es Hiebe mit dem Kochlöffel (Androhung von körperlicher Gewalt).
  • körperlicher Missbrauch
    Körperlicher Missbrauch ist, wenn körperliche Gewalt gegen einen Schutzbefohlenen angewendet wird. Der Grund ist hierbei unerheblich.
  • sexueller Missbrauch
    Sexueller Missbrauch ist, wenn man sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt oder von ihm vornehmen lässt. Bei Volljährigen ist es sexueller Missbrauch, wenn dies gegen dessen Willen geschieht oder die volljährige Person nicht geschäftsfähig ist (z.B. geistig behindert ist).

Körperlicher Missbrauch

Was heute als körperlicher Missbrauch eingestuft wird, war bis in die 1960er Jahre gesetzlich erlaubte Erziehungsmethode. So wurde in Bayern[Anm. 1] erst im Jahr 1967 oder 1968 die Prügelstrafe in der Schule abgeschafft. Zuvor galt sie als ganz normales Erziehungsmittel.

Es war meist falsch, wenn Prügelstrafe angewendet wurde. In den wenigen Ausnahmefällen, in denen ich sie heute für angebracht halte, war sie maßlos überzogen.[Anm. 2] Dennoch soll damit die Prügelstrafe nicht verteidigt werden, sondern ins rechte Licht der Geschichte gesetzt werden: Moralisch ist Prügelstrafe verwerflich. Gesetzlich war sie jedoch in vielen Bundesländern bis in die 1960er Jahre ein ganz normales Erziehungsmittel von Lehrern und Erziehern.

Es ist unfair, von "Missbrauch" zu reden und zu schreiben, wenn damit ausschließlich der körperliche Missbrauch gemeint ist, die Leute den Eindruck haben, dass es sich hierbei um sexuellen Missbrauch handelt. Beides ist Missbrauch, dennoch sollten körperlicher und sexueller Missbrauch klar voneinander unterschieden werden. Ein Grund hierfür ist: Sexueller Missbrauch war schon zu aller Zeit moralisch verwerflich, körperlicher Missbrauch war geduldet (und gesellschaftlich gewollt?)[Anm. 3] und straffrei.

Es ist heute gut, dass körperlicher Missbrauch eine strafbare Handlung ist. Es gibt andere Möglichkeiten, dass es gar nicht so weit kommen muss. Eine Möglichkeit ist, dass man die SchülerInnen, die sich gegenseitig in ihrem Negativverhalten hochschaukeln (als Gruppe stark oder mit der Gruppe im Hintergrund stark) einfach trennt und in getrennte Klassen oder getrennte Schulen schickt.[Anm. 4]

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch hat viele Formen. Grob lässt er sich in diese zusammenfassen:

  • Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
    Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen ist in Deutschland nach § () verboten. Dieses Verbot beruht im Wesentlichen auf dem Schutz der noch nicht abgeschlossenen seelischen Entwicklung des jungen Menschen.
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
    Hierzu gehören Verhältnisse wie Arzt-Patient und Pflegekraft-Pflegender. Auch wenn es sich hierbei um Erwachsene handelt und der Sex möglicher Weise in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt, darf er in dieser Konstellation nicht erfolgen, weil ein deutliches Abhängigkeitsverhältnis besteht.
  • Sexueller Missbrauch gegen den eigenen Willen (Vergewaltigung)
    Auch Erwachsene sind kein Freiwild für die eigenen sexuellen Bedürfnisse. Es kommt darauf an, dass beide Seiten - ob Mann oder Frau - in freiem eigenen Entschluss zu diesem Sex Ja sagen.


Anhang

Anmerkungen

  1. Ich kam im Herbst 1963 in die Schule. Bis 1967 oder 1968 (ich befand mich in der 4. Klasse) war es in Bayern jedem Lehrer erlaubt, seine Schüler körperlich zu züchtigen, war auch der Anlass noch so gering (z.B. die Hausaufgaben nicht bzw. nicht vollständig gemacht: 10 Tatzen = 10 Hiebe mit dem Rohrstock auf die Innenseite der Finger. Wurde bei einem Hieb die Hand weggezogen, sodass der Hieb nicht traf, gab es hierfür 2 Hiebe. Besonders schlimm war es, wenn die Hiebe auf die Außenseite der Finger erfolgten. Ich erfuhr nie diese Strafe, aber alleine das Zusehen tat mir weh und ich empfand mit dem Mitschüler. Ich erfuhr mildere Strafen, wie z.B.: Dass bei Unaufmerksamkeit der Lehrer mit Kreide nach mir geworfen hat, dass ich an den Ohren oder Haaren gezogen wurde. Besonders schmerzlich war für mich, wenn die Lehrerin (dies war nur in der 1. Klasse) meine Haare neben dem Ohr mit den Fingerspitzen fasste und dann drehte.
  2. Es stellt sich hierbei die Frage, ob es denn erst zu dieser Eskalation hat kommen müssen. Gab es nicht andere Möglichkeiten, die diese Situation hätte verhindern können.
  3. Von Menschen, die in den 1950er Jahren oder früher geboren wurden, wird oft erzählt, dass es zur Zeit ihrer Kindheit und Jugendzeit so war, dass sie den Eltern nicht sagen durften, dass sie vom Lehrer geschlagen worden waren, denn sonst hätte es von den Eltern auch gleich noch Hiebe gegeben.
  4. In der dreistufigen Hauptschule Durach, in der ich von 7. bis 9. Klasse Schüler war, wurde eine solche Gruppe auf drei Klassen aufgeteilt und der Rädelsführer in einer Klasse isoliert. Die Folge war, dass der Rädelsführer nun alleine war. Er konnte sich nun nicht mehr vor einer Gruppe aufspielen. Die Mitglieder seiner Gruppe fügten sich in die Klassenstruktur ein und waren während des Unterrichts ganz normale Schüler. Ich hatte meine 3,5-jährige Lehrzeit noch nicht beendet, fand der Rädelsführer durch Rauschgift seinen Tod.

Einzelnachweise