Gendersprache: Unterschied zwischen den Versionen
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Verschiedene offizielle Texte bemühen sich um eine Gendersprache. Wie mangelhaft sie diese durchführen, soll hier aufgezeigt werden. | Verschiedene offizielle Texte bemühen sich um eine Gendersprache. Wie mangelhaft sie diese durchführen, soll hier aufgezeigt werden.<br> | ||
10 Bundesländer haben versucht, ihr Bestattungsgesetz in Gendersprache zu verfassen. Kein Bundesland hat es geschafft, dies lückenlos durchzuhalten. Bei dem einfachen Wort "Inhaber" sind die meisten Verfasser der Bestattungsgesetze gescheitert, d.h. die "Inhaberin" fehlt.<ref>Klaus Schäfer: Synopse des deutschen Bestattungsrechts. Synoptischer Vergleich der Bestattungsgesetze aller 16 Bundesländer. Regensburg 2022, 81-87.</ref> | |||
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Version vom 19. September 2024, 06:28 Uhr
Die Bemühung um eine geschlechtsneutrale Sprache nimmt zu, aber auch die Gegenbewegungen. So die Académie française als oberste Hüterin des Französischen die Gendersprache verboten.[1]
Gender-Text
Wohin die Gendersprache führen kann, zeigt dieser Text:
Sehr geehrte Damen, Damer und Diverse,
eine/r/s geschlechtsneutrale Sprache ist heute wichtig, damit man/frau/es nicht als Rassist, Rassistin oder Rassistes gilt. Weicht man/frau/es auf eine Person aus, so kann dies bereits als Rassismus gewertet werden. Um sich vor solchen Vorwürfen zu schützen, sollte von der Person, die Person und das Person gesprochen werden. Selbst das Wasser bereitet große Probleme. Wie soll Schülern deutlich gemacht werden, dass es der Rhein, der Main, der Inn, aber die Elbe, die Iller und die Donau heißt (stammt von männlichen und weiblichen Flussgottheiten)? Das Wasser soll nach einer 1. Mutation als der Bach, der Fluss und der Strom manchmal in einer 2. Mutation in die weibliche Form mutieren? Wie konnte aus der Fluss die Donau werden? Das Wasser blieb doch unverändert! Wie ist dieses Grundschülern zu vermitteln? Selbst Organisationen wie der/die/das Frau/en der/die/das evangelischen Kirche in Deutschland sind mit ihrer Bemühung um geschlechtsneutrale Bezeichnung auf halbem Wege stehen geblieben, denn sie schreiben von der/die männlichen und weiblichen Formen, lassen aber Diverse außen vor. Ob dies für eine/n/s Vorwurf des Rassismus ausreichend ist, mögen andere beantworten. Bisher galt, dass es die Muttersprache gab und das Vaterland. Als Begründung wurde genannt, dass der/die/das Frauen der/die/das Wort führen und der/die/das Männer es umzusetzen haben. Seit Angela Merkel Bundeskanzler/in/es wurde, kam aber auch diese/r/s Domäne ins Wanken. Ein Problem ist jedoch geblieben und scheint unlösbar zu sein: Alle bisherigen Geburten wurden ausschließlich an Frauen beobachtet. Sollte hier der/die/das Natur uns Menschen eine/n/s Hinweis geben, dass man/frau/es doch den/der/das gesunde/n/s Menschenverstand benutzen sollte und zur alten und schlichten Form zurückkehren, bevor wir von Frau, Frauer und Fraues schreiben? Mit liebe/n/s Grüßen, |
Beispiele aus offiziellen Texten
Verschiedene offizielle Texte bemühen sich um eine Gendersprache. Wie mangelhaft sie diese durchführen, soll hier aufgezeigt werden.
10 Bundesländer haben versucht, ihr Bestattungsgesetz in Gendersprache zu verfassen. Kein Bundesland hat es geschafft, dies lückenlos durchzuhalten. Bei dem einfachen Wort "Inhaber" sind die meisten Verfasser der Bestattungsgesetze gescheitert, d.h. die "Inhaberin" fehlt.[2]
Dokumente
"Erfahrungen aus Spanien, europäischer Spitzenreiter mit 46,9 Organspenderinnen und Organspendern pro 1 Million Einwohner zeigen, ..."[3]
Wo bleiben da die "Einwohnerinnen"?
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreich-verbietet-schriftliches-gendern-an-schulen-17332003.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE Zugriff am 15.05.2021.
- ↑ Klaus Schäfer: Synopse des deutschen Bestattungsrechts. Synoptischer Vergleich der Bestattungsgesetze aller 16 Bundesländer. Regensburg 2022, 81-87.
- ↑ Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin: Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Nach: https://www.ekd.de/stellungnahme-widerspruchsloesung-zum-transplantationsgesetz-52585.htm Zugriff am 28.01.2023.