Art. 2 GG: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Ein Vergleich ===
=== Vergleiche ===
Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der irreführenden Vorgabe um einen 100-DM-Schein vergleichen:
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!100-DM-Schein !!Lügen der Corona-Pandemie
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Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der Leugnung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung Holocaust] vergleichen:
Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der Leugnung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung Holocaust] vergleichen:
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Version vom 3. Januar 2021, 20:32 Uhr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2[1]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

E-Mail vom 03.01.2020

E-Mail vom 31.12.2020

Dieses E-Mail schrieb ich am 31.12.2020 an drei Bundestagsabgeordnete:

Als Klinikseelsorger erlebe ich seit Monaten die Nöte der Corona-Patienten und ihrer Angehörigen bzw. deren Hinterbliebenen hautnah.
Um die Bevölkerung objektiv und sachlich rund um die Corona-Pandemie aufzuklären, richtete ich am 17. März 2020 diese Seite ein:
http://schaefer-sac.de/wiki/index.php?title=Corona-Virus
die ich ständig ausbaue.

Besondere Sorgen bereiten mir dabei die Leugner der Corona-Pandemie.
http://schaefer-sac.de/wiki/index.php?title=Corona-Leugner
Hierzu habe ich an Sie als Bundestagsabgeordnete folgendes Anliegen:

Meinungsfreiheit ja - Lügen nein!

Mit den verbreiteten Lügen über Corona werden Menschen von dringend notwendigen Schutzmaßnahmen (wie z.B. Mund-Nasen-Schutz) abgehalten. Sie infizieren sich, verbreiten das Virus und gefährden damit andere Menschen insbesondere gefährdete Personen.
Das Bundesland Sachsen ist hierzu deutliche Beispiele:
http://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php?title=COVID-19#Bundesl.C3.A4nder_im_Vergleich
In dieser Tabelle habe ich den Stand vom 11.12. mit dem vom 31.07. (dem Ende der 1. Welle) verglichen. Während Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein am 11.12. "nur" 1,8 mal mehr Corona-Tote hatten als am 31.07., hat Sachsen 6,7 Mal mehr Corona-Tote.
Ich werde diesen Vergleich noch mit dem 31.12. machen und einstellen unter:
http://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php?title=COVID-19#Entwicklung_der_Bundesl.C3.A4nder
Sachsen - Hochburg der AfD - wollten die Gefahr von Corona nicht ernst nehmen. Nun haben sie die Quittung. Ähnlich ist es mit Berlin (3,4 Mal) und Sachsen-Anhalt (3,9 Mal).
Ich leite davon ab:
Diese Verbreitung von Lügen über Corona hat Menschenleben gekostet.

Es sterben an bzw. mit Corona nicht nur alte Menschen, "die eh´ in der nächsten Zeit gestorben wären", wie zuweilen zu hören ist, es sterben auch jüngere Menschen, die ohne die Corona-Infektion nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte vor sich gehabt hätten (rund 860 zwischen 50 und 60 Jahre alt; knapp 2.450 zwischen 60 und 70 Jahre alt), siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie_in_Deutschland#Todesf%C3%A4lle
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-22-de.pdf?__blob=publicationFile

Verbreitung von Lügen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Daher gehört es meiner Meinung nach unter Strafe gestellt, wenn man über einen klaren Sachverhalt Lügen verbreitet, bei dem in letzter Konsequenz Menschen ihre Gesundheit gefährden oder gar ihr Leben verlieren.
Die unnötige Belastung unseres Gesundheitssystems durch die verbreiteten Lügen erwähne ich nur nebenbei.

Hierzu ein juristischer Fall, den ich jedoch nur vom Hören-Sagen kenne:
Ein Mann hat einem anderen den 100-DM-Schein in Aussicht gestellt, den er auf seinem Handrücken legen werde, wenn er seine Hand nicht wegzieht, bis mit einer brennenden Zigarette ein Loch in den Schein gebrannt ist. Der Unwissende ließ ich auf das Angebot ein und ertrug den Schmerz bis zum 3. Verbrennungsgrad (Verkohlung). Dabei ist es unmöglich, auf diese Art und Weise mit einer brennenden Zigarette ein Loch in den Geldschein zu brennen, weil die Hitze auf die darunter liegende Haut abgeleitet wird. Das wusste der "Täter", weswegen er bedenkenlos seinen 100-DM-Schein für den Geschädigten in Aussicht gestellt hat. Daher wurde der "Täter" vor Gericht wegen Körperverletzung verurteilt.

Bei der Verbreitung von Lügen über Corona geht es nicht nur um die Gesundheit von Menschen, sondern auch um deren Leben. Aus diesem Grunde finde ich es dringend notwendig, die Verbreitung von Lügen, an deren Ende die Schädigung der Gesundheit oder gar das Leben von Menschen steht, unter Strafe zu stellen. Ein solches Gesetz würde vielen Menschen die Gesundheit erhalten bzw. das Leben retten (Art. 2 GG).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und uns allen
ein gesundes und glückliches neues Jahr.
Mögen auch alle Ihre Bemühungen von Gott gesegnet sein.

Auch wenn es mit Corona nicht ganz so einfach sein wird, wie bei dem angehängten Video, das ich dieser Tage zugesandt bekam, so möge es aber unter dem Strich für 2021 dennoch so kommen.

Mit freundlichen Grüßen,
P. Klaus Schäfer SAC
Hofstetten 1
93167 Falkenstein

Klinikseelsorger am UKR
www.schaefer-sac.de
www.organspende-wiki.de


Vergleiche

Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der irreführenden Vorgabe um einen 100-DM-Schein vergleichen:

100-DM-Schein Lügen der Corona-Pandemie


Einige während der Corona-Pandemie verbreitete Lügen lassen sich mit der Leugnung des Holocaust vergleichen:

Holocaustleugnung Lügen der Corona-Pandemie

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise